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Basel III
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Inhaltsverzeichnis
Nach der Einführung von Basel I im Jahr 1988 sowie der deutlichen Überarbeitung zu Basel II, die 2007 eingeführt wurde, ergeben sich ab 2013 materielle Änderungen, die unter Basel III firmieren. Auslöser der schnellen Überarbeitung war unter anderem auch die Finanzkrise, die 2007 durch den US-Subprime Markt ausgelöst wurde (Subprime-Krise).
Basel III soll die Stabilität des Bankensektors stärken, was insbesondere durch folgende Maßnahmen sichergestellt werden soll:
- Basel III stellt gegenüber Basel II wesentlich höhere Anforderungen an Qualität und Quantität der Risikodeckungsmassen.
- Risiken werden wesentlich umfassender abgedeckt - insbesondere was Kapitalmarktaktivitäten betrifft. So wird für Handelsbuchpositionen etwa ein Stress Value at Risk gefordert.
- Banken müssen Liquiditätsanforderungen erfüllen.
Risikodeckungsmassen
Der Prozentsatz harten Eigenkapitals, sogenanntes "Common Equity Tier 1 (CET 1)", das im Wesentlichen aus Aktienkapital und einbehaltenen Gewinnen besteht, wird gegenüber Basel II von 2 Prozent auf 4,5 Prozent der risikogewichteten Aktiva erhöht. Zusätzlich wird ein "Capital Conservation Buffer" in Höhe von 2,5 Prozent eingeführt, wodurch sich für das notwendige harte Kernkapital ein Wert von 7 Prozent ergibt. Der "Capital Conservation Buffer" darf in Krisenzeiten jedoch unterschritten werden. Zusätzlich ist ein "Countercyclical Buffer" von 0 bis 2,5 Prozent vorgesehen, der landesspezifisch festgesetzt werden soll und bei hohem Kreditwachstum sein Maximum erreichen soll.
Für das zusätzliche Tier 1 Kapital werden neu weniger hybride Instrumente zugelassen und das gesamte Tier 1 Kapital muss 6 Prozent betragen (davon mindestens 4,5 Prozent CET 1).
| CET 1 | Tier 1 | Eigenmittel |
Minimum | 4,5 % | 6,0 % | 8,0 % |
Conservation Buffer | 2,5 % | ||
Minimum einschl. | 7,0 % | 8,5 % | 10,5 % |
Countercyclical Buffer | 0 - 2,5 % |
Neben den höheren Anforderungen in Relation zu den risikogewichteten Aktiva wird neu auch eine Leverage Ratio vorgeschlagen, die vorgibt, dass das Tier 1 Kapital in Relation zur Bilanzsumme zuzüglich definierter Anteile für Ausserbilanzpositionen mehr als 3 Prozent ausmachen soll.
Liquiditätsanforderungen
Zukünftig sind durch Banken zur Überwachung der Liquiditätssituation zwei Kennzahlen, die Liquidity Coverage Ratio (LCR) und die Net Stable Funding Ratio (NSFR), zu ermitteln.
Die LCR soll sicherstellen, dass ein Institut genügend liquide Aktiva vorhält, um in einem Stressfall zu erwartende Liquiditätsabflüsse auszugleichen. Sie ist definiert als
und muss jederzeit größer 1 sein. Hierbei wird ein Zeithorizont von 30 Tagen zugrunde gelegt, für welchen der Netto-Zahlungsabgang durch Multiplikation definierte Zu- und Abflussfaktoren mit den Aktiv- und Passivpositionen der Bank sowie Eventualverbindlichkeiten ermittelt wird.
Die NSFR soll eine möglichst stabile Refinanzierung sicherstellen und hierdurch die betriebene Fristentransformation begrenzen. Sie betrachtet einen Zeithorizont von einem Jahr und ist definiert als
und muss ebenfalls jederzeit größer 1 sein. Dabei bedingt eine Aktivposition umso mehr erforderliche stabile Refinanzierung, je illiquider sie ist und umso weniger stabile Refinanzierung, je liquider sie ist.
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