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Bauabnahme

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    1. Bauzustandsbesichtigung durch die Baubehörde zur Überprüfung, ob der erstellte Bau der Bauerlaubnis entspricht; u.a. Rohbauabnahme nach Errichtung des Rohbaus und Gebrauchsabnahme vor Benutzung des vollendeten Gebäudes.

    2. Bauabnahme durch den Bauherrn (Besteller).

    Vgl. auch Abnahme.

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