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Revision von Bauhelfer vom 27.07.2012 - 11:38

Bauhelfer

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    Bei der Realisierung von vielen Bauvorhaben wird in erheblichem Umfang Eigenleistung nicht nur durch den Bauherrn selbst, sondern auch durch Freunde und Verwandte erbracht. Während der Bauherr und dessen Ehegatte von einer Versicherungspflicht befreit sind, müssen die anderen Bauhelfer versichert werden, z.B. durch eine zeitlich befristete Unfallversicherung. Zudem besteht eine gesetzlich vorgeschriebene Meldepflicht an die regional zuständige Bauberufsgenossenschaft. Die BG BAU versichert die angemeldeten Bauhelfer für den Fall, dass sie auf der Baustelle oder auf dem Hin- oder Rückweg einen Unfall haben. Erhalten die Bauhelfer einen Lohn, so ist dieser unter den sonstigen Einkünften zu versteuern, auch wenn zu einem „Freundschaftspreis“ gearbeitet wird. Die Bauherrenhaftpflichtversicherung schließt auch die Schäden mit ein, die von einem Bauhelfer  verursacht werden.

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