Eigenleistungen
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Begriff der handelsbilanziellen Gewinn- und Verlustrechnung (GuV); umfasst alle selbst hergestellten Leistungen. Zu unterscheiden:
(1) Nicht aktivierbare Eigenleistungen, z.B. selbst ausgeführte Reparaturen;
(2) aktivierungspflichtige Eigenleistungen, das sind spätere Marktleistungen (Halb- und Fertigfabrikate) oder primär innerbetrieblich zu nutzende Vermögensgegenstände des Anlagevermögens (innerbetriebliche Leistungen), die bei Anwendung des Gesamtkostenverfahrens in der Gewinn- und Verlustrechnung als „andere aktivierte Eigenleistungen”, einem Teil der Gesamterträge des Betriebes (Gesamtleistung), auszuweisen sind.
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