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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    die einer Willenserklärung eingefügte Bestimmung, die die Wirkungen eines Rechtsgeschäfts von einem zukünftigen gewissen Umstand (auflösend oder aufschiebend) abhängig macht. Rechtlich wie Bedingung behandelt.

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      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

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