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Revision von behördliche Zusicherung vom 19.10.2017 - 14:39
behördliche Zusicherung
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
eine von der zuständigen Behörde erteilte Zusage, einen bestimmten Verwaltungsakt später zu erlassen oder zu unterlassen; Schriftform (§ 38 VwVfG).
Vgl. auch Verwaltungsverfahren.
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