Direkt zum Inhalt

Zitierfähige Version

Unter dieser URL finden Sie dauerhaft die unten aufgeführte Version Ihrer Definition:
Revision von Belegschaftshandel vom 17.09.2009 - 13:21

Belegschaftshandel

Definition: Was ist "Belegschaftshandel"?
Vertrieb an Betriebsangehörige

Geprüftes Wissen

GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

zuletzt besuchte Definitionen...

    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Verkauf von gesondert bezogenen Waren (Betriebshandel) oder von Produkten aus eigener Produktion bzw. des eigenen Sortiments (meist mit nur geringem Aufschlag auf die Selbstkosten) an Betriebsangehörige. Der Verkauf findet zumeist in betriebseigenen Räumen statt und wird häufig vom Betriebsrat organisiert. Zum Belegschaftshandel zählt auch die Vermittlung günstiger Einkaufsmöglichkeiten (oft mittels Berechtigungsausweisen, vgl. Kaufscheinhandel).

    Vgl. auch Personalkauf.

    GEPRÜFTES WISSEN
    Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
    Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
    Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

    zuletzt besuchte Definitionen...

      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

      Bücher auf springer.com