Belegschaftshandel
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Verkauf von gesondert bezogenen Waren (Betriebshandel) oder von Produkten aus eigener Produktion bzw. des eigenen Sortiments (meist mit nur geringem Aufschlag auf die Selbstkosten) an Betriebsangehörige. Der Verkauf findet zumeist in betriebseigenen Räumen statt und wird häufig vom Betriebsrat organisiert. Zum Belegschaftshandel zählt auch die Vermittlung günstiger Einkaufsmöglichkeiten (oft mittels Berechtigungsausweisen, vgl. Kaufscheinhandel).
Vgl. auch Personalkauf.
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Literaturhinweise SpringerProfessional.de
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Interne Verweise
Agglomeration Beschaffungsplanung Efficient Consumer Response (ECR) Einzelhandel Handel Handelsmarke Handelsspanne Kennzahlen Kooperationsformen des Handels Manipulation Multi Channel Retailing Point of Sale (POS) Rack Jobber Regiebetrieb Rohertrag Rückwärtsintegration Shop in the Shop Sortimentspyramide Standardisierung stationärer Handel
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