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Beleihungsrisiko

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Das Beleihungsrisiko einer Immobilie stellt das mit dem Objekt verbundene Gesamtrisiko dar, das im Wesentlichen die Beurteilungskriterien (1) Drittverwendungsfähigkeit, (2) Nutzbarkeit durch Dritte, (3) Vermietbarkeit und (4) Marktgängigkeit beinhaltet. Dieses Beleihungsrisiko sollte in einem Immobiliengutachten gewürdigt und beurteilt und anschließend in ein Objektraster übertragen werden. Bei einzelnen Eigentumswohnungen muss dabei selbstverständlich auch die Gesamtwohnanlage gesehen werden, insbesondere dann, wenn mehrere Einheiten finanziert werden.

    Vgl. auch Beleihungsauslauf.

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