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Revision von Bereitstellungskosten vom 14.02.2018 - 17:46

Bereitstellungskosten

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    1. I.e.S.: Betriebsnotwendige Aufwendungen für die Unterhaltung von Bereitstellungslagern. Gelten als Nebenkosten der Materialkosten und werden typischerweise als Materialgemeinkosten verrechnet.

    2. I.w.S.: Beschaffungskosten.

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