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Berufsunfähigkeit

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    1. Begriff: Unvermögen aufgrund einer Krankheit, einer Körperverletzung oder eines Kräfteverfalls, den zuletzt ausgeübten Beruf über einen längeren Zeitraum auszuüben.

    2. Berufsunfähigkeit im Versicherungswesen: Gemäß den Versicherungsbedingungen in der privaten Versicherungswirtschaft besteht eine Berufsunfähigkeit dann, wenn der Versicherte infolge Krankheit, Körperverletzung oder „Kräfteverfalls“ voraussichtlich sechs Monate ununterbrochen außerstande ist, seinen Beruf oder eine andere Tätigkeit auszuüben, die er aufgrund seiner Ausbildung und Erfahrung ausüben könnte und die seiner bisherigen Lebensstellung entspricht. Bei den meisten Versicherern liegt der Versicherungsfall bei mindestens 50-prozentiger Berufsunfähigkeit vor. Der Eintritt der Berufsunfähigkeit wird i.d.R. durch ein ärztliches Gutachten festgestellt.

    3. Leistungsspektrum: Die am Markt tätigen Versicherungsunternehmen bieten unterschiedliche Deckungen. Auch innerhalb einer Gesellschaft werden teilweise verschiedene Tarife mit verschiedenen Leistungen angeboten. Die Angebote reichen von einer „Basis-Absicherung“ bis zu einem sehr umfangreichen Versicherungsschutz. Das breite Angebots- und Bedingungsspektrum erschwert die Markttransparenz.

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