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Berufsunfähigkeit

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Inhaltsverzeichnis

    1. Privatversicherung
    2. Sozialversicherung
    3. Beamtenversorgung

    Privatversicherung

    1. Begriff: voraussichtlich mindestens sechs Monate infolge von Krankheit, Körperverletzung oder „Kräfteverfalls“ ununterbrochen andauernde Unfähigkeit des Versicherten, seinen Beruf oder eine andere Tätigkeit auszuüben, die er aufgrund seiner Ausbildung und Erfahrung ausüben könnte und die seiner bisherigen Lebensstellung entspricht (Definition nach den Versicherungsbedingungen in der privaten Versicherungswirtschaft). Versicherte Gefahr in der Lebensversicherung (Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung) und in der selbstständigen Berufsunfähigkeitsversicherung. Bei den meisten Versicherern liegt der Versicherungsfall bei mindestens 50 Prozent Berufsunfähigkeit vor. Der Eintritt der Berufsunfähigkeit wird i.d.R. durch ein ärztliches Gutachten festgestellt.

    2. Berufsunfähigkeit aufgrund Pflegebedürftigkeit: Ist ein Versicherter pflegebedürftig, erfüllt er aber nicht die Voraussetzungen einer Berufsunfähigkeit, leisten die Versicherer nach einem Punktesystem, in dem festgelegt ist, ab welcher Punktzahl die Berufsunfähigkeitsrente bei Pflegebedürftigkeit einsetzt und ggf. in welcher Höhe geleistet wird. Die Pflegebedürftigkeit kann auch an den Kriterien der Pflegepflichtversicherung gemessen werden.

    3. Deckungsangebote: Die am Markt tätigen Versicherungsunternehmen bieten unterschiedliche Deckungen. Auch innerhalb einer Gesellschaft werden teilweise verschiedene Tarife mit verschiedenen Leistungen angeboten. Die Produkte reichen von einer „Basis-Absicherung“ bis zu einem sehr umfangreichen Versicherungsschutz. Das breite Angebots- und Bedingungsspektrum erschwert die Markttransparenz.

    4. Abgrenzung: Die Berufsunfähigkeit ist von der Erwerbsunfähigkeit abzugrenzen.

    Sozialversicherung

    Berufsunfähig sind nach § 240 II SGB VI gesetzlich Versicherte, deren Erwerbsfähigkeit wegen Krankheit oder Behinderung im Vergleich zu gesunden Versicherten einer vergleichbaren Gruppe auf weniger als sechs Stunden gesunken ist. Inzwischen abgelöst durch die (teilweise) Erwerbsminderung.

    Beamtenversorgung

    Dienstunfähigkeit.

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