Berufsunfähigkeitszusatzversicherung
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
1. Begriff: Zusatzversicherung gegen das Risiko der Berufsunfähigkeit, die in Kombination mit verschiedenen Hauptversicherungen, z.B. Risikolebens-, Renten-, Fondsgebundene Lebens-/ Rentenversicherung, abgeschlossen werden kann. Der Vertrag kann nur in Verbindung mit der Hauptversicherung bestehen.
2. Leistungen: Die Berufsunfähigkeitszusatzversicherung zahlt dem Versicherten eine vereinbarte Berufsunfähigkeitsrente und/ oder stellt ihn in der Hauptversicherung beitragsfrei, wenn er den zuletzt ausgeübten Beruf nicht mehr dauerhaft ausüben kann.
Bücher
Wiesbaden, 2017, S. in: Wagner, F. (Hrsg.): Gabler Versicherungslexikon
Literaturhinweise SpringerProfessional.de
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Interne Verweise
Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB)
Anwartschaft
Asset Liability Management (ALM)
Barwert
Cross Selling
Drei-Schichten-Modell
Fahrlässigkeit
Invalidität
Kontrahierungszwang
Krankenversicherung
Privat-Rechtsschutz
Risikoprämie
Sachversicherungen
Subsidiarität
Value at Risk (VaR)
Verpackung
Versicherungspflicht
Veräußerung
gemeiner Wert
Äquivalenzprinzip
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