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Berufsunfähigkeitszusatzversicherung

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    1. Begriff: Zusatzversicherung gegen das Risiko der Berufsunfähigkeit, die in Kombination mit verschiedenen Hauptversicherungen, z.B. Risikolebens-, Renten-, Fondsgebundene Lebens-/ Rentenversicherung, abgeschlossen werden kann. Der Vertrag kann nur in Verbindung mit der Hauptversicherung bestehen.

    2. Leistungen: Die Berufsunfähigkeitszusatzversicherung zahlt dem Versicherten eine vereinbarte Berufsunfähigkeitsrente und/ oder stellt ihn in der Hauptversicherung beitragsfrei, wenn er den zuletzt ausgeübten Beruf nicht mehr dauerhaft ausüben kann.

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