Direkt zum Inhalt

Karenzzeit

GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

zuletzt besuchte Definitionen...

    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    1. Begriff: Vereinbarter Zeitraum vom Eintritt der Berufsunfähigkeit bis zur Zahlung der Rente aus der Berufsunfähigkeitsversicherung.

    2. Hintergründe: I.d.R. wird die vereinbarte  Berufsunfähigkeitsrente ab Feststellung der Berufsunfähigkeit geleistet. Der Leistungsbeginn kann aber auch durch die Vereinbarung einer Karenzzeit zwischen sechs und 24 Monaten verschoben werden. Karenzzeiten werden vereinbart, um den Versicherungsschutz günstiger zu gestalten. Für den Fortbestand des Leistungsanspruchs muss die Berufsunfähigkeit während der Karenzzeit ununterbrochen bestanden haben. Teilweise müssen während einer Karenzzeit die Beiträge weiter gezahlt werden. Die am Markt angebotenen Regelungen sind nicht einheitlich.

    Mit Ihrer Auswahl die Relevanz der Werbung verbessern und dadurch dieses kostenfreie Angebot refinanzieren: Weitere Informationen

    Mindmap "Karenzzeit"

    Hilfe zu diesem Feature
    Mindmap Karenzzeit Quelle: https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/karenzzeit-41085 node41085 Karenzzeit node30390 Berufsunfähigkeit node41085->node30390 node30694 Berufsunfähigkeitsversicherung node41085->node30694 node30390->node30694 node35487 Erwerbsminderung node30390->node35487 node39176 Lebensversicherung node30390->node39176 node31434 Beruf node30694->node31434 node48786 Überschussbeteiligung node48786->node30390 node48786->node30694 node28620 Altersversorgung node28620->node30390
    Mindmap Karenzzeit Quelle: https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/karenzzeit-41085 node41085 Karenzzeit node30390 Berufsunfähigkeit node41085->node30390 node30694 Berufsunfähigkeitsversicherung node41085->node30694

    News SpringerProfessional.de

    Bücher

    Literaturhinweise SpringerProfessional.de

    Bücher auf springer.com

    Sachgebiete