Erwerbsunfähigkeit
Übersicht
zuletzt besuchte Definitionen...
Ausführliche Definition im Online-Lexikon
1. Gesetzliche Unfallversicherung: Minderung der Erwerbsfähigkeit bzw. Verlust der Erwerbsfähigkeit; Unmöglichkeit eines Versicherten, seine Arbeitskraft nach einem Unfall wieder wirtschaftlich zu verwerten (§§ 56 ff. SGB VII).
2. Gesetzliche Rentenversicherung (GRV): Seit 1.1.2001 wird nicht mehr von Erwerbsunfähigkeit gesprochen, sondern von (voller oder teilweiser) Erwerbsminderung (§ 43 SGB VI).
Zur Zeit keine Literaturhinweise/ Weblinks der Autoren verfügbar.
Literaturhinweise SpringerProfessional.de
Bücher auf springer.com
Interne Verweise
Anwartschaft
Arbeitsentgelt
Arbeitslose
Arbeitsplatz
Aussteuerung
Bruttoarbeitsentgelt
Entgelt
Erwerbsminderung
Invalidität
Jugendhilfe
Krankenversicherung
Krankheit
Sozialdaten
Sozialleistungen
Sozialversicherung
Unfallversicherung
Versicherungspflicht
Versicherungsprinzip
berufliche Fortbildung
Äquivalenzprinzip
eingehend
Erwerbsunfähigkeit
ausgehend