Erwerbsunfähigkeit
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
1. Gesetzliche Unfallversicherung: Minderung der Erwerbsfähigkeit bzw. Verlust der Erwerbsfähigkeit; Unmöglichkeit eines Versicherten, seine Arbeitskraft nach einem Unfall wieder wirtschaftlich zu verwerten (§§ 56 ff. SGB VII).
2. Gesetzliche Rentenversicherung (GRV): Seit 1.1.2001 wird nicht mehr von Erwerbsunfähigkeit gesprochen, sondern von (voller oder teilweiser) Erwerbsminderung (§ 43 SGB VI).
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Anwartschaft Arbeitsentgelt Arbeitslose Arbeitsplatz Aussteuerung Bruttoarbeitsentgelt Entgelt Erwerbsminderung Invalidität Jugendhilfe Krankenversicherung Krankheit Sozialdaten Sozialleistungen Sozialversicherung Unfallversicherung Versicherungspflicht Versicherungsprinzip berufliche Fortbildung Äquivalenzprinzip
eingehend
Erwerbsunfähigkeit
ausgehend