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Beschlagnahmerisiko
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
bei Außenhandelsgeschäften das Wagnis, dass Waren außerhalb der eigenen Staatsgrenzen durch den Zugriff einer fremden Macht beschlagnahmt werden. Deckung des B. kann durch Ausfuhrbürgschaften und -garantien im Rahmen der Exportkreditgarantien des Bundes erfolgen.
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