Beschlagnahmerisiko
zuletzt besuchte Definitionen...
Ausführliche Definition
bei Außenhandelsgeschäften das Wagnis, dass Waren außerhalb der eigenen Staatsgrenzen durch den Zugriff einer fremden Macht beschlagnahmt werden. Deckung des Beschlagnahmerisikos kann durch Ausfuhrbürgschaften und -garantien im Rahmen der Exportkreditgarantien des Bundes erfolgen.
Zur Zeit keine Literaturhinweise/ Weblinks der Autoren verfügbar.