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Beschluss
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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
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gerichtliche Entscheidung, z.B. im Zivilprozess, die (im Gegensatz zum Urteil) meist ohne mündliche Verhandlung ergeht. Eine bestimmte Form ist nicht vorgeschrieben. Der Beschluss wird i.d.R., wenn dagegen Beschwerde gegeben ist, mit Gründen versehen. Beschluss kann das Gericht i.d.R. abändern. – Ausnahme: Beschluss, gegen den sofortige Beschwerde zugelassen ist.
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