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Beschreibung der Mietsache

Definition: Was ist "Beschreibung der Mietsache"?

Der Mietgegenstand muss im Mietvertrag genau bezeichnet werden. Damit können insbesondere bei Gewerbeobjekten Probleme und Streitigkeiten vermieden werden.

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Der Mietgegenstand muss im Mietvertrag genau bezeichnet werden. Damit können insbesondere bei Gewerbeobjekten Probleme und Streitigkeiten vermieden werden. Diese genaue Definition ist insbesondere angeraten für die Beurteilung,

    • in welchem Umfang der Mieter anteilige Mietnebenkosten zu tragen hat,
    • in welchem Umfang der Mieter zur Mitbenutzung von Gemeinschaftsflächen berechtigt ist,
    • ob der Mieter die Mieträume dem vereinbarten Gebrauch zuführt,
    • in welchem Rahmen der Mieter eine Konkurrenzschutzverpflichtung beachten muss.

    Zur Beschreibung der Mietsache gehören Angaben über die Lage, den Zuschnitt und die Größe der Mietflächen. Zu bestimmen ist auch, welches Zubehör zur Mietsache gehört. Gehören Abstell- und Lagerflächen, Hofflächen und Außenstellplätze zur Mietsache, sollten diese auch im Mietvertrag einzeln und genau bestimmt aufgeführt sein. Bei der Immobilienbewertung kann dadurch der Mietwert entsprechend „zerlegt“ einfließen. Auf diese Weise kann ein realer Ertragswert ermittelt werden.

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