Zitierfähige Version
Unter dieser URL finden Sie dauerhaft die unten aufgeführte Version Ihrer Definition:
Revision von Beschuldigter vom 19.02.2018 - 16:35
Beschuldigter
Geprüftes Wissen
GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
zuletzt besuchte Definitionen...
Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Ein Beschuldigter ist jemand, gegen den ein Strafverfahren bei der Polizei oder der Staatsanwaltschaft betrieben wird. Ist gegen den Beschuldigten Anklage erhoben, so wird er als Angeschuldigter bezeichnet, nach Eröffnung des Hauptverfahrens (Strafprozess) als Angeklagter.
GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon