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Bestellprozess

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Prozess zur rechtlichen Absicherung der Besitzübertragung und der organisatorischen Abwicklung dieser Aufgaben auf der Basis von Informationen aus der Bedarfsermittlung, Beschaffungsmarktforschung und Einkaufspolitik. Der Bestellprozess setzt sich aus mehreren Teilprozessen zusammen. Durch die Bedarfsmeldung oder Bestellanforderung wird dem Einkäufer die innerbetriebliche Nachfrage übermittelt. Die Einholung verschiedener Angebote erfolgt durch traditionelle Anfragen oder über elektronische Märkte oder elektronische Ausschreibungen. Im Rahmen der Angebotsbearbeitung werden die Angebote auf Übereinstimmung mit internen Anforderungskriterien (z.B. Qualität, Menge, Lieferzeit und Einkaufsbedingungen) geprüft, nach dem Preis-Leistungs-Verhältnis untersucht und miteinander verglichen. Vergabeverhandlungen dienen der Beseitigung von Schwachstellen in den einzelnen Angeboten und bereiten die Bestellentscheidung vor. Die schriftliche Ausführung der Bestellung ermöglicht eine zweifelsfreie, sichere und rechtlich nachweisbare Bestellübermittlung und kann gleichzeitig zur innerbetrieblichen Dokumentation der Bestellung (z.B. für andere von der Bestellung betroffene Abteilungen oder bei Nachfragen) verwendet werden. Übersendet der Lieferant eine Auftragsbestätigung, ist schließlich der Inhalt dieser Bestätigung mit der Bestellung zu vergleichen, um die inhaltlich richtige Auftragsannahme zu kontrollieren. Der Bestellvorgang hat sich durch Nutzung internetbasierter Technologien signifikant verändert.

    Vgl. auch E-Procurement.

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      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

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