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Beteiligungs-Sondervermögen

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Ehemals Fonds nach dem seit 2004 in das Investmentgesetz ( InvG )  integrierten KAGG, bei denen das eingelegte Geld in Wertpapieren, Schuldscheindarlehn und Beteiligungen als stiller Gesellschafter an Unternehmen, die keinen Zugang zum organisierten Kapitalmarkt haben, angelegt wird (§§ 25a ff. KAGG). Das InvG hat die Unterscheidung zwischen Wertpapier-, Geldmarkt-, und Beteiligungs-Sondervermögen zugunsten eines sog. gemischten Sondervermögens aufgehoben. – Vgl. auch Kapitalanlagegesellschaft.

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