Zitierfähige Version
Unter dieser URL finden Sie dauerhaft die unten aufgeführte Version Ihrer Definition:
Revision von Beteiligungsgesellschaft der Gewerkschaften AG (BGAG) vom 19.02.2018 - 17:06
- Revision von Beteiligungsgesellschaft der Gewerkschaften AG (BGAG) vom 17.07.2009 - 11:43
- Revision von Beteiligungsgesellschaft der Gewerkschaften AG (BGAG) vom 26.02.2010 - 08:31
- Revision von Beteiligungsgesellschaft der Gewerkschaften AG (BGAG) vom 10.01.2013 - 10:00
- Revision von Beteiligungsgesellschaft der Gewerkschaften AG (BGAG) vom 28.02.2013 - 14:40
- Revision von Beteiligungsgesellschaft der Gewerkschaften AG (BGAG) vom 28.08.2017 - 10:54
- Revision von Beteiligungsgesellschaft der Gewerkschaften AG (BGAG) vom 14.12.2017 - 16:36
- Revision von Beteiligungsgesellschaft der Gewerkschaften AG (BGAG) vom 19.02.2018 - 17:06
Beteiligungsgesellschaft der Gewerkschaften AG (BGAG)
Geprüftes Wissen
GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
zuletzt besuchte Definitionen...
Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Die Beteiligungsgesellschaft der Gewerkschaften GmbH, BGAG (www.bgag.de), ging 1990 aus der Beteiligungsgesellschaft für Gemeinwirtschaft hervor. Zuvor hatten die Anteilseigner den Rückzug aus der unternehmerischen Wohnungswirtschaft und den vollständigen Ausstieg aus der Gemeinwirtschaft beschlossen. Die Umsetzung dieser Beschlüsse hat die BGAG in den Jahren zwischen 1990 und 2007 im Wesentlichen abgeschlossen.
GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon