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Beteiligungspapiere

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Anteilpapiere; Effekten, die dem Inhaber Beteiligungsrechte am Vermögen der emittierenden Gesellschaft verbriefen. Zu den Beteiligungsrechten gehört auch ein Anteil am Gewinn der Gesellschaft. Typische Beteiligungspapiere sind Aktien, besondere Formen sind Aktienzertifikate.

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