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betriebliche Datenverarbeitung
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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
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Sammelbezeichnung für den Einsatz von Computersystemen zur Bearbeitung betriebswirtschaftlicher Problemstellungen; früher auch als Synonym für Betriebsinformatik verwendet. Im Vordergrund steht die Verarbeitung, Speicherung und Erzeugung von Daten, bes. von großen Datenmengen.
Computer- und Anwendungssysteme im Betrieb, die sich auf technische Probleme erstrecken (z.B. Prozesssteuerung), werden traditionell nicht zur betrieblichen Datenverarbeitung gerechnet.
Organisationsform der betrieblichen Datenverarbeitung: individuelle Datenverarbeitung (IDV).
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