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Betriebsbesichtigung

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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    in Form eines „Tages der offenen Tür” oder regelmäßig stattfindende Veranstaltung.

    Ziele:
    (1) das Unternehmen über den engen Kreis der Mitarbeiter hinaus bekannt zu machen (Public Relations (PR), Personalwerbung);
    (2) neue Mitarbeiter mit dem Unternehmen bekannt und vertraut zu machen;
    (3) Nachwuchswerbung zu betreiben; 
    (4) Reisegruppen die Möglichkeit zu bieten, bei Betriebsbesichtigungen einen Blick in die Produktionsstätten zu werfen, Neues über Produktions-Techniken zu erfahren und nebenbei auch günstig einkaufen zu können.

    Voraussetzungen: Sorgfältige Vorbereitung und gute Organisation der Besichtigungsroute, der Darstellung des Produktionsprozesses, der Vorträge etc., Gefahrenstellen müssen bes. geschützt werden.

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      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

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