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Betriebserlaubnis
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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
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Inhaltsverzeichnis
- Kraftverkehr
- Verkehrsbetrieb
- Gewerbe- und Gaststättenrecht
- Betreuung von Kindern und Jugendlichen
- Apotheken
- Tierschutz
- Umweltschutz
- Gesundheitsschutz
Kraftverkehr
behördliche Anerkennung der Vorschriftsmäßigkeit einer Bauart eines Einzelfahrzeugs oder bes. Teile des Kraftfahrzeugs (Aufzählung in §§ 22, 22a StVZO).
Ohne Betriebserlaubnis oder eine EU-Typengenehmigung dürfen Kraftfahrzeuge und ihre Anhänger auf öffentlichen Straßen nicht in Betrieb gesetzt werden (§ 18 StVZO).
Erteilung einer Betriebserlaubnis erfolgt durch die Verwaltungsbehörde und kann für reihenweise Herstellung dem Hersteller durch Allgemeine Betriebserlaubnis (§ 20 StVZO) als Typschein erteilt werden.
Verkehrsbetrieb
Eine Betriebserlaubnis ist erforderlich für den Betrieb einer Eisenbahnstrecke (§ 6 Allgemeines Eisenbahngesetz), für Straßenbahnen, Omnibusse, Kraftfahrzeuge im Linienverkehr und Kraftfahrzeuge im Gelegenheitsverkehr, d.h. Taxis, Ausflugfahrten und Ferienzielreisen sowie Mietwagen (§§ 2, 46 Personenbeförderungsgesetz), Binnenhäfen. Das LKW-Mautsystem besitzt eine Betriebserlaubnis des Bundesamts für Güterverkehr.
Gewerbe- und Gaststättenrecht
Eine Genehmigung bzw. Erlaubnis nach §§ 30 ff. Gewerbeordnung ist notwendig für Privatkrankenanstalten, Spielhallen, Pfandleiher, Bewachungsgewerbe, Versteigerergewerbe, Makler, Anlageberater, Bauträger, Baubetreuer, Versicherungsvermittler, Versicherungsberater. Nach § 2 Gaststättengesetz ist für den Betrieb eines Gaststättengewerbes eine Erlaubnis notwendig.
Betreuung von Kindern und Jugendlichen
Nach §§ 45, 48a SGB VIII - Kinderjugendhilfegesetz - ist eine Betriebserlaubnis zum Schutz von Kindern und Jugendlichen in erlaubnispflichtigen Einrichtungen erforderlich.
Apotheken
Eine Betriebserlaubnis ist erforderlich nach § 1 II Apothekengesetz.
Tierschutz
Tierheime, Tierzüchter usw. brauchen eine Betriebserlaubnis nach § 11 Tierschutzgesetz.
Umweltschutz
Anlagen, die schädliche Umwelteinwirkungen hervorrufen können, brauchen zusätzlich zur Errichtungsgenehmigung auch eine Betriebsgenehmigung (§ 4 BImSchG). Das gleiche gilt nach § 7 I Atomgesetz für Atomkraftwerke; im Fall eines Störfalles kann die Betriebserlaubnis entzogen werden.
Gesundheitsschutz
Die Betriebserlaubnis für schnurlose Telefone CT+ endete Ende 2008.
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