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Revision von Betriebsimmobilie vom 22.03.2011 - 15:19
Betriebsimmobilie
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Betriebsimmobilien sind betrieblich genutzte bebaute und unbebaute Grundstücke, die ähnlich einem Produktionsmittel dem Geschäftszweck dienen und vom Unternehmer/ Unternehmen ganz oder überwiegend (zu mehr als zwei Drittel des jährlichen Mietwertes) selbst genutzt werden.
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