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Betriebssicherheit

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Inhaltsverzeichnis

    1. Begriff des Straßenverkehrsrechts
    2. Begriff des Arbeitsschutzes

    Begriff des Straßenverkehrsrechts


    für das ordnungsmäßige Arbeiten aller Vorrichtungen eines Fahrzeuges (Beleuchtung, Bremsen); Betriebssicherheit kann aber auch sowohl durch die Art der Verstauung als auch durch Art und Menge der Ladung beeinträchtigt sein (Beladung).

    Begriff des Arbeitsschutzes


    Rechtsgrundlage ist die Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Bereitstellung von Arbeitsmitteln und deren Benutzung bei der Arbeit, über die Sicherheit beim Betrieb überwachungsbedürftiger Anlagen und über die Organisation des betrieblichen Arbeitsschutzes (Betriebsicherheitsverordnung - BetrSichV vom 27.9.2002, BGBl. I 3777 m.spät.Änd.). Zu den überwachungsbedürftigen Anlagen zählen u.a. Dampfkessel und Aufzüge.

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      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

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