Betriebssicherheit
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
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Begriff des Straßenverkehrsrechts
für das ordnungsmäßige Arbeiten aller Vorrichtungen eines Fahrzeuges (Beleuchtung, Bremsen); Betriebssicherheit kann aber auch sowohl durch die Art der Verstauung als auch durch Art und Menge der Ladung beeinträchtigt sein (Beladung).
Begriff des Arbeitsschutzes
Rechtsgrundlage ist die Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Bereitstellung von Arbeitsmitteln und deren Benutzung bei der Arbeit, über die Sicherheit beim Betrieb überwachungsbedürftiger Anlagen und über die Organisation des betrieblichen Arbeitsschutzes (Betriebsicherheitsverordnung - BetrSichV vom 3.02.2015 (BGBl. I S. 49) m.spät.Änd.). Zu den überwachungsbedürftigen Anlagen zählen u.a. Dampfkessel und Aufzüge.
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