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Betriebsunterbrechungsversicherung

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    1. Begriff: Sammelbezeichnung für diejenigen Versicherungsarten der Schadenversicherung, die Versicherungsschutz für den Ausgleich planwidrig entgehender Erträge infolge einer Unterbrechung oder Beeinträchtigung im leistungswirtschaftlichen Bereich des versicherten Betriebs gewähren. Die Betriebsunterbrechungsversicherung gehört zur Gruppe der Ertragsausfallversicherungen.

    2. Merkmale: a) Versichertes Interesse: Risikosubjekt ist der versicherte Betrieb. Das versicherte Interesse ist jedoch nicht auf den Substanzwert seiner Produktionsfaktoren, sondern auf deren Nutzungspotenzial bzw. Ertragskraft für den betrieblichen Leistungsprozess ausgerichtet. Aus betriebswirtschaftlicher Sicht ist das Risiko der Betriebsunterbrechung als die möglichen Auswirkungen einer Betriebsstörung auf den Prozess der betrieblichen Leistungserstellung und/oder der Leistungsverwertung zu beschreiben, dessen Tragweite sich durch geminderte Ertragsströme und gesondert entstandene Aufwandsströme in Form von zusätzlichem Werteverzehr unmittelbar im Rechnungswesen widerspiegelt. Die Störungsursache kann sowohl in der innerbetrieblichen als auch in der außerbetrieblichen Sphäre liegen und alle Tätigkeiten unternehmerischer Beschaffungs-, Produktions- und Absatzprozesse beinträchtigen.

    b) Inhalt des Versicherungsschutzes: Unter der Bezeichnung Betriebsunterbrechungsversicherung ist eine Ansammlung vielfältiger spartenübergreifender Erscheinungsformen anzutreffen, deren mehrstufige Risikobeschreibungen üblicherweise einen Sachschaden voraussetzen.

    Anders: z.B. Betriebsschließungsversicherung, Betriebsunterbrechungsversicherung infolge des Ausfalls der öffentlichen Versorgung mit Gas, Strom, Wärme oder Wasser.

    Die Arten der Betriebsunterbrechungsversicherung differenzieren hinsichtlich der versicherten Ereignisse, die den Tatbestand der Betriebsunterbrechung auslösen, sowie der Ausgestaltung des versicherten Unterbrechungsschadens, der sich über einen mehr oder minder langen Zeitraum erstreckt (gedehnter Versicherungsfall) und dessen ersatzpflichtige Dauer durch die vereinbarte Haftzeit begrenzt wird.

    3. Arten: Zur Betriebsunterbrechungsversicherung gehören hauptsächlich die einfache Betriebsunterbrechungsversicherung, Feuer-Betriebsunterbrechungsversicherung (ergänzt um die Extended Coverage-Betriebsunterbrechungsversicherung), Maschinen-Betriebsunter­brechungs­versicherung, Mittlere Feuer-Betriebsunterbrechungs­versicherung, technische Betriebsunterbrechungs­versicherung, Tierseuchen-Betriebsunterbrechungsversicherung, Transport-Betriebsunterbrechungsversicherung. Sonderformen sind u.a. die All Risk-Betriebsunterbrechungs­versicherung, Bauleistungs-Betriebsunterbrechungs­versicherung, Betten-Betriebsunterbrechungsversicherung (für Krankenhäuser), Elektronik-Betriebs­unterbrechungs­versicherung, Elementar-Betriebsunterbrechungs­versicherung, Filmausfallversicherung (Filmversicherung), Mehrkostenversicherung, Mietverlustversicherung, Montage-Betriebsunterbrechungsversicherung, Veranstaltungsausfallversicherung.

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