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Beurteilungsgrundsätze
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Begriff des Arbeitsrechts. Allg. Grundsätze, nach denen der Arbeitgeber bei der Beurteilung der Arbeitnehmer sowie neu einzustellender Bewerber in fachlicher oder persönlicher Hinsicht verfahren will. Beurteilungsgrundsätze sind Grundlage für die Beurteilung der Arbeitnehmer im Einzelfall.
Keine Beurteilungsgrundsätze: Führungsrichtlinien oder Anforderungsprofile.
Die Aufstellung von Beurteilungsgrundsätzen (nicht die Beurteilung im Einzelfall, vgl. Beurteilung des Arbeitnehmers) unterliegt dem Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats, soweit sie der Arbeitgeber einführt oder verwendet (§ 94 II BetrVG).
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