Direkt zum Inhalt

bevorrechtigte Gläubiger

Geprüftes Wissen

GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

zuletzt besuchte Definitionen...

    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    waren im Konkursverfahren solche Gläubiger, die mit Vorrang vor den anderen Konkursgläubigern befriedigt wurden. Bevorrechtigt waren etwa: Löhne, Gehälter, soziale Abgaben für das letzte Jahr vor Konkurseröffnung und Steuern und öffentliche Abgaben. Um die durchschnittlichen Quoten der einfachen Insolvenzgläubiger zu erhöhen, sieht die seit 1.1.1999 gültige Insolvenzordnung keine bevorrechtigten Gläubiger mehr vor.

    GEPRÜFTES WISSEN
    Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
    Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
    Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

    zuletzt besuchte Definitionen...

      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

      Bücher auf springer.com