bevorrechtigte Gläubiger
Übersicht
zuletzt besuchte Definitionen...
Ausführliche Definition im Online-Lexikon
waren im Konkursverfahren solche Gläubiger, die mit Vorrang vor den anderen Konkursgläubigern befriedigt wurden. Bevorrechtigt waren etwa: Löhne, Gehälter, soziale Abgaben für das letzte Jahr vor Konkurseröffnung und Steuern und öffentliche Abgaben. Um die durchschnittlichen Quoten der einfachen Insolvenzgläubiger zu erhöhen, sieht die seit 1.1.1999 gültige Insolvenzordnung (InsO) keine bevorrechtigten Gläubiger mehr vor.
Zur Zeit keine Literaturhinweise/ Weblinks der Autoren verfügbar.
Literaturhinweise SpringerProfessional.de
Bücher auf springer.com
Interne Verweise
Arbeitsentgelt Arbitrage Auflassungsvormerkung Aufwendungen Eigentum Einrede der Vorausklage Föderalismus Gerichtsstand Handelsvertreter Intervention Kommissionsgeschäft Kreditsicherheiten Prozess Präambel Recht Subsidiarität Tarifautonomie eidesstattliche Versicherung juristische Person stille Gesellschaft
eingehend
bevorrechtigte Gläubiger
ausgehend
eingehend
bevorrechtigte Gläubiger
ausgehend