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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Begriff aus der Sachversicherung. Kosten, die anfallen, weil zur Wiederherstellung oder Wiederbeschaffung beschädigter versicherter Sachen andere (auch unversicherte) Sachen bewegt, verändert oder geschützt werden müssen.

    Beispiele: (De‑) Montage von Maschinen; Schutz benachbarter Maschinen; Maueraufbrüche zum Aufstellen neuer Maschinen. Anwendungsgebiete:
    a) Industrielle  Feuerversicherung;
    b) Geschäftsversicherung;
    c) verbundene Hausratversicherung;
    d) verbundene Wohngebäudeversicherung. Abzugrenzen von Schutzkosten.

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      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

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