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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Begriff aus der Sachversicherung. Kosten, die anfallen, weil zur Wiederherstellung oder Wiederbeschaffung beschädigter versicherter Sachen andere (auch unversicherte) Sachen bewegt, verändert oder geschützt werden müssen. – Beispiele: (De-)Montage von Maschinen; Schutz benachbarter Maschinen; Maueraufbrüche zum Aufstellen neuer Maschinen. Anwendungsgebiete: a) Industrielle Feuerversicherung;

    b) Geschäftsversicherung;

    c) verbundene Hausratversicherung;

    d) verbundene Wohngebäudeversicherung. Abzugrenzen von Schutzkosten.

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