Bewegungskosten
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Begriff aus der Sachversicherung. Kosten, die anfallen, weil zur Wiederherstellung oder Wiederbeschaffung beschädigter versicherter Sachen andere (auch unversicherte) Sachen bewegt, verändert oder geschützt werden müssen.
Beispiele: (De‑) Montage von Maschinen; Schutz benachbarter Maschinen; Maueraufbrüche zum Aufstellen neuer Maschinen. Anwendungsgebiete:
a) Industrielle Feuerversicherung;
b) Geschäftsversicherung;
c) verbundene Hausratversicherung;
d) verbundene Wohngebäudeversicherung. Abzugrenzen von Schutzkosten.
Bücher
Wiesbaden, 2017, S. in: Wagner, F. (Hrsg.): Gabler Versicherungslexikon
Literaturhinweise SpringerProfessional.de
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Interne Verweise
Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB) Anwartschaft Asset Liability Management (ALM) Barwert Cross Selling Drei-Schichten-Modell Fahrlässigkeit Invalidität Kontrahierungszwang Krankenversicherung Privat-Rechtsschutz Risikoprämie Sachversicherungen Subsidiarität Value at Risk (VaR) Verpackung Versicherungspflicht Veräußerung gemeiner Wert Äquivalenzprinzip
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