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Revision von Bewertung des Immobilienvermögens vom 04.04.2011 - 15:51
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Bewertung des Immobilienvermögens
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Für die Erbschaft- und Schenkungsteuer wird der Grundbesitzwert herangezogen. Selbstverständlich werden aber für die eigentliche Erbauseinandersetzung die Verkehrswerte der Immobilien berücksichtigt. Diese können stark voneinander abweichen.
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