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Bewertungsfreiheit

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Bewertungswahlrecht. 1. Begriff des Einkommensteuerrechts für die Möglichkeit, zwischen mehreren zulässigen Wertansätzen für Zwecke der steuerlichen Gewinnermittlung zu wählen.

    2. Bewertungsfreiheiten sind bes.:
    (1) bis zum Veranlagungszeitraum 2007 Möglichkeit, die Anschaffungskosten oder Herstellungskosten bzw. den Wert von geringwertigen Wirtschaftsgütern im Jahr der Anschaffung, Herstellung oder Einlage des Wirtschaftsguts oder der Betriebseröffnung in voller Höhe als Betriebsausgaben abzusetzen (§ 6 II EStG);
    (2) Steuervergünstigungen in Form von Sonderabschreibungen i.e.S.

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      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

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