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Bewirtschaftungsvorschriften
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Es handelt sich um mit Androhung von Strafen oder Geldbußen versehene Straf- bzw. Ordnungswidrigkeitenvorschriften, die in den §§ 1 ff. WiStG (Wirtschaftsstrafgesetz 1954) zusammengefasst sind. Es geht dabei einmal um strafbare Verstöße gegen Sicherstellungsvorschriften (z.B. § 18 WirtschaftssicherstellungsG, § 20 Ernährungssicherstellungs- und -vorsorgegesetz ), um bußgeldbewehrte Verstöße gegen Preisregelungen (etwa die Preisangabenverordnung) oder Ordnungswidrigkeiten wegen Preisüberhöhungen in einem Beruf oder Gewerbe oder bei der Miete).
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