Bewirtschaftungsvorschriften
zuletzt besuchte Definitionen...
Ausführliche Definition
Es handelt sich um mit Androhung von Strafen oder Geldbußen versehene Straf- bzw. Ordnungswidrigkeitenvorschriften, die in den §§ 1 ff. WiStG (Wirtschaftsstrafgesetz 1954) zusammengefasst sind. Es geht dabei einmal um strafbare Verstöße gegen Sicherstellungsvorschriften (z.B. § 18 WirtschaftssicherstellungsG, § 20 Ernährungssicherstellungs- und -vorsorgegesetz ), um bußgeldbewehrte Verstöße gegen Preisregelungen (etwa die Preisangabenverordnung) oder Ordnungswidrigkeiten wegen Preisüberhöhungen in einem Beruf oder Gewerbe oder bei der Miete).
Zur Zeit keine Literaturhinweise/ Weblinks der Autoren verfügbar.
Literaturhinweise SpringerProfessional.de
Bücher auf springer.com
Interne Verweise
Aktiengesellschaft (AG)
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Angestellter
Eigentumsvorbehalt
Geschäftsfähigkeit
GmbH & Co. KG
Handlungsvollmacht
Kapitalgesellschaften
Kommanditgesellschaft (KG)
Konzern
Körperschaft des öffentlichen Rechts
Personengesellschaft
Prokura
Prozess
Sicherungsübereignung
Unternehmen
in Vollmacht (i.V.)
juristische Person
offene Handelsgesellschaft (OHG)
stille Gesellschaft
eingehend
Bewirtschaftungsvorschriften
ausgehend
eingehend
Bewirtschaftungsvorschriften
ausgehend