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Bietungsgarantie

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    1. Form der Bankgarantie, die den Garantienehmer vor den finanziellen Folgen des Risikos schützt, dass der Anbieter (Garantieauftraggeber)

    je nach Garantietext


    (1) bei Erteilung des Zuschlags die Übernahme des Auftrags ablehnt und/oder
    (2) sich nach Annahme des Auftrags weigert oder nicht in der Lage ist, eine geforderte/vereinbarte Liefergarantie, Leistungsgarantie oder Vertragserfüllungsgarantie stellen zu lassen. Auch als Offertgarantie, Angebotsgarantie, Bid Bond, Tender Guarantee bezeichnet. – 2. B. bei öffentlichen Ausschreibungen: Ausschreibung.

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      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

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