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Binnenschifffahrtsachen

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Bürgerliche Rechtsstreitigkeiten aus der Benutzung von Binnengewässern, soweit sie u.a. Schadensersatzansprüche aus Schifffahrtsunfällen und unerlaubten Handlungen zum Gegenstand haben, und Strafsachen aus Taten, die auf oder an Binnengewässern unter Verletzung von schifffahrtspolizeilichen Vorschriften begangen sind, sowie Bußgeldsachen wegen Zuwiderhandlungen gegen schifffahrtspolizeiliche Vorschriften.

    Zuständig: Schifffahrtsgerichte (Gesetz über das gerichtliche Verfahren in Binnenschifffahrtssachen vom 27.9.1952 (BGBl I 641) m.spät.Änd.).

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