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Blockplanung

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    1. Begriff: Verfahren zur systematischen Aktualisierung und Konkretisierung der Pläne durch Fortschreibung.

    2. Merkmale: Basis ist meist eine Unterteilung des langfristigen Plans in Jahresabschnitte, von denen die ersten Abschnitte (Anzahl der Abschnitte bilden einen „Block”) detailliert geplant werden. Nach Ablauf des „Blocks” wird der Gesamtplan überarbeitet, wobei der nächste „Block” detailliert geplant wird. Die Revision der Periodenpläne erfolgt also nach mehreren Perioden.

    Gibt es keine zeitliche Überlappung von Plänen gleicher und unterschiedlicher Fristigkeit, so spricht man vom Prinzip der Reihung, andernfalls vom Prinzip der Staffelung.

    Anders: Rollende Planung.

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