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Bonusanspruch
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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
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Anspruch auf eine Sonderzahlung neben der vereinbarten Grundvergütung. I.d.R. ist der Bonus an das Erreichen von individuelle Zielen (Zielvereinbarung) oder von Unternehmenszielen geknüpft. In bestimmten Branchen (etwa Banken) übersteigt der Bonus bisweilen die Grundvergütung um ein Vielfaches. Die damit verbundenen Fragestellungen (etwa: Verbindung mit Freiwilligkeitsvorbehalt, Widerrufsvorbehalt, Stichtagsregelung) sind von der Rechtsprechung noch nicht hinreichend geklärt.
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