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Revision von Branchenabkommen vom 19.02.2018 - 15:58

Branchenabkommen

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon
    1. Begriff: Kooperative, freiwillige Absprache zwischen den Unternehmen einer Branche und der Umweltbehörde, bei der Unternehmen und Verbände eigenverantwortlich Maßnahmen ergreifen, um von außen gesetzte Ziele zu erreichen; nicht-fiskalisches Instrument der Umweltpolitik.

    2. Vorteile: a) Berücksichtigung der jeweiligen unternehmensspezifischen, regionalen Umweltbedingungen.

    b) Vermeidung eines langwierigen Gesetzgebungs- und Verordnungsprozesses.

    c) Harmonische Integration in die Handlungsabläufe der Wirtschaft.

    3. Nachteile: a) Gefahr einer punktuellen Umweltpolitik.

    b) Mangelnde Wirksamkeit rechtlich unverbindlicher Branchenabkommen.

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