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Revision von Branchenabkommen vom 05.06.2009 - 14:40
Branchenabkommen
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
1. Begriff: Kooperative, freiwillige Absprache zwischen den Unternehmen einer Branche und der Umweltbehörde, bei der Unternehmen und Verbände eigenverantwortlich Maßnahmen ergreifen, um von außen gesetzte Ziele zu erreichen; nicht-fiskalisches Instrument der Umweltpolitik.
2. Vorteile: a) Berücksichtigung der jeweiligen unternehmensspezifischen, regionalen Umweltbedingungen.
b) Vermeidung eines langwierigen Gesetzgebungs- und Verordnungsprozesses.
c) Harmonische Integration in die Handlungsabläufe der Wirtschaft.
3. Nachteile: a) Gefahr einer punktuellen Umweltpolitik.
b) Mangelnde Wirksamkeit rechtlich unverbindlicher Branchenabkommen.
2. Vorteile: a) Berücksichtigung der jeweiligen unternehmensspezifischen, regionalen Umweltbedingungen.
b) Vermeidung eines langwierigen Gesetzgebungs- und Verordnungsprozesses.
c) Harmonische Integration in die Handlungsabläufe der Wirtschaft.
3. Nachteile: a) Gefahr einer punktuellen Umweltpolitik.
b) Mangelnde Wirksamkeit rechtlich unverbindlicher Branchenabkommen.
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