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Revision von Branntwein vom 08.06.2009 - 13:50
Branntwein
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
alkoholisches Getränk (ca. 30–60 Prozent Alkohol), gewonnen aus gegorenen Flüssigkeiten durch Destillation (Brennen). Ausgangsstoffe sind z.B. vergorene Trauben (Kognak); vergorene Obstsäfte (z.B. Kirschwasser); Zuckerrohrmelasse (Rum); Gersten-, Weizen-, Roggenmalz (Korn, Whisky).
Branntweinbesteuerung in der Bundesrepublik Deutschland setzt sich zusammen aus Branntweinmonopolabgabe (Branntweinmonopol) und Branntweinsteuer.
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