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Bruttobedarfsermittlung
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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
erster Teil der programmgebundenen Bedarfsmengenplanung (Bedarfsermittlung). Mithilfe von Stücklisten und Rezepturen (Materialbedarf pro Erzeugnis) wird aus dem Produktionsprogramm der zur Realisierung des Programms insgesamt notwendige Bedarf pro Materialart (Bruttobedarf) für die Planungsperiode errechnet. Dafür stehen verschiedene Verfahren der Stücklistenauflösung zur Verfügung.
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